JudikaturVwGH

Ra 2023/09/0084 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2023

Die Erlassung eines Bescheids (hier Absonderungsbescheid) durch eine unzuständige Behörde oder die tatsächliche Undurchführbarkeit eines Bescheids nach § 68 Abs. 4 Z 1 bzw. Z 3 AVG führen nur zu dessen Vernichtbarkeit, machen ihn aber nicht absolut nichtig.

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