JudikaturVwGH

Ra 2023/08/0141 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2024

Nach § 2 Abs. 1 Z 1 zweiter Satz BSVG war zu vermuten, dass die im Eigentum des Verpächters stehenden Grundstücke, die von der Vermutung erfasst werden, von diesem - nicht aber vom Pächter - auf seine Rechnung und Gefahr bewirtschaftet wurden. Für den Zeitraum der Wirksamkeit dieser Vermutung konnte - ungeachtet der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere auch einer Verpachtung - aufgrund der Bewirtschaftung dieser Grundstücke daher keine Pflichtversicherung des Pächters nach dem BSVG eintreten. Mit § 6 Abs. 4 BSVG wird der Zeitpunkt des Eintritts, nicht aber die Voraussetzungen der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung geregelt.

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