JudikaturVwGH

Ra 2023/08/0084 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juli 2023

Die Wortfolge "auch sonst" bzw. "losgelöst vom konkreten Auftrag" aus der Rechtsprechung des VwGH (zB VwGH 23.1.2008, 2007/08/0223, wonach es darauf ankommt, ob der Dienstnehmer "- losgelöst vom konkreten Auftrag - spezifische Betriebsmittel anschafft, werbend am Markt auftritt, auch sonst über eine gewisse unternehmerische Infrastruktur verfügt und seine Spesen in die dem Auftraggeber verrechneten Honorare selbst einkalkuliert") bezieht sich nicht auf Betriebsmittel für einen anderen Tätigkeitsbereich, sondern auf solche für potentielle weitere Aufträge (auch anderer Auftraggeber) im gleichen Tätigkeitsbereich.

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