JudikaturVwGH

Ra 2023/08/0066 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2023

Die Frage, ob eine Betretung im Sinn des § 111a ASVG stattgefunden hat, ist nur dafür relevant, ob neben dem Teilbetrag für die gesonderte Bearbeitung auch der Teilbetrag für den Prüfeinsatz vorgeschrieben werden kann; in Ermangelung einer unmittelbaren Betretung muss der Teilbetrag für den Prüfeinsatz entfallen, der Teilbetrag für die gesonderte Bearbeitung ist hingegen (bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen und sofern kein Nachsichtsgrund im Sinn des § 113 Abs. 3 ASVG vorliegt) vorzuschreiben.

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