Ra 2023/08/0066 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei der Vorschreibung des auf den Prüfeinsatz entfallenden Teilbetrags eines Beitragszuschlags nach § 113 Abs. 2 ASVG einerseits und jener des Teilbetrags für die gesonderte Bearbeitung handelt es sich um trennbare Absprüche (vgl. VwGH 7.9.2011, 2008/08/0218 [= VwSlg. 18197 A/2011]). Im Fall einer solchen Trennbarkeit (des angefochtenen Bescheides bzw.) der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung können die einzelnen Absprüche auch jeweils unterschiedlichen rechtlichen Schicksalen unterliegen, so dass auch die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision getrennt zu prüfen ist und eine teilweise Zurückweisung der Revision durch den VwGH in Betracht kommt (vgl. VwGH 16.12.2015, Ra 2015/03/0017; 29.11.2017, Ro 2017/04/0020; 17.10.2017, Ro 2016/01/0011).