Ra 2023/07/0168 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wenn die von einer Wassergenossenschaft betriebene
Wasserversorgungsanlage wasserrechtlich nicht bewilligt ist, ist
für die Beurteilung des Fehlens wesentlicher Nachteile für die
Mitglieder der Genossenschaft iSd § 81 Abs 2 WRG das vorhandene
Wasserangebot dem einzuschätzenden Verbrauch gegenüber zu stellen
(Hinweis E 28.11.1975, 618/75, VwSlg 8935 A/1975).