JudikaturVwGH

Ra 2023/07/0090 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2024

§ 2 Abs. 4 Z 1 und § 15 Abs. 4a AWG 2002 knüpfen die Beendigung der Abfalleigenschaft daran, dass die Abfälle einer "zulässigen Verwertung" zugeführt werden (VwGH 27.11.2012, 2012/10/0086). Dafür muss die betreffende Sache für den beabsichtigten Zweck unbedenklich einsetzbar sein und dürfen keine umweltrelevanten Schutzgüter durch die Verwertungsmaßnahme beeinträchtigt werden (VwGH 26.2.2015, 2012/07/0123). Eine zulässige Verwertung liegt im Weiteren auch nur dann vor, wenn dadurch nicht den in § 15 Abs. 4a AWG 2002 genannten Vorschriften zuwidergehandelt wird (VwGH 23.4.2015, 2012/07/004).