JudikaturVwGH

Ra 2023/03/0150 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2024

Für den Fall, dass etwa die Voraussetzung der Zuverlässigkeit eines Unternehmens nicht mehr vorliegt, sieht Art. 13 Abs. 3 VO 1071/09 die Aussetzung oder den Entzug der Zulassung vor. Dementsprechend bestimmt § 5 Abs. 1 GütbefG, dass sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession - darunter auch die Zuverlässigkeit - während der gesamten Dauer der Gewerbeausübung vorliegen müssen und die Konzession zu entziehen ist, wenn diese Voraussetzungen vom Gewerbetreibenden nicht mehr erfüllt werden. Davon bleiben die §§ 87 bis 91 GewO 1994 ausdrücklich unberührt.

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