Ra 2023/03/0093 3 – Vwgh Rechtssatz
Das Kostenersatzbegehren der Oberbehörde war abzuweisen, weil dieser zwar gemäß § 36 Abs. 2 VwGG die Einbringung einer Revisionsbeantwortung freisteht, das VwGG dafür aber keinen Kostenersatz vorsieht (vgl. § 58 Abs. 1 VwGG).
… zur Bindungswirkung von aufhebenden Entscheidungen nach § 28 Abs. 5 VwGVG etwa VwGH 17.11.2015, Ra 2015/22/0076; 25.4.2024, Ra 2023/22/0093, jeweils mwN] zu Unrecht ergangen ist). 9 Die Revision war somit gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren mit…
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