Rückverweise
Infolge einer nur gegen die Strafhöhe erhobenen Beschwerde kann die Frage der Rechtswidrigkeit des Schuldspruchs nicht mehr geltend gemacht werden (VwGH 3.3.2022, Ra 2020/02/0241) und ist Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens vor dem VwG nur die Frage der Strafbemessung (VwGH 4.2.2022, Ra 2021/09/0239 bis 0240).