Ra 2022/21/0189 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nach § 76 Abs. 2a FPG ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch ein allfälliges strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Fremden in Betracht zu ziehen, insbesondere ob unter Berücksichtigung der Schwere der Straftaten das öffentliche Interesse an einer baldigen Durchsetzung einer Abschiebung den Schutz der persönlichen Freiheit des Fremden überwiegt. Bei dieser Beurteilung sind aber nicht dieselben strengen Anforderungen wie bei der ein Tatbestandserfordernis nach § 76 Abs. 2 Z 1 FPG bildenden Erstellung einer Gefährdungsprognose iSd § 67 FPG (VwGH 27.4.2020, Ra 2019/21/0367) zu verlangen.