JudikaturVwGH

Ra 2022/21/0171 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2024

Eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist dann rechtmäßig, wenn die Behörde im Zeitpunkt der Anordnung und der Vornahme der in Rede stehenden Maßnahme vertretbar davon ausgehen konnte, die Voraussetzungen für deren Rechtmäßigkeit - fallbezogen nach § 39 Abs. 1 BFA-VG 2014, wonach die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt sind, Gegenstände oder Dokumente, die für ein Verfahren vor dem BFA oder für eine Abschiebung als "Beweismittel" benötigt werden, vorläufig sicherzustellen - seien gegeben (VwGH 25.5.2023, Ra 2021/21/0014).

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