Rückverweise
Die bloße Information von der Existenz des Erkenntnisses ist dem Wegfall des Hindernisses iSd. § 46 Abs. 3 VwGG nicht gleichzusetzen, weil dem Revisionswerber dadurch die maßgebenden Umstände, die ihn in die Lage versetzt hätten, eine Revision mit einem gemäß § 28 VwGG ausreichenden Inhalt zu erheben, nicht zur Kenntnis gebracht worden sind (vgl. VwGH 15.9.1994, 94/19/0393, 0396).