Es ist belanglos ist, ob geldwerte Vorteile iSd § 15 EStG 1988 auch nahen Angehörigen des Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehenden Steuerpflichtigen gewährt werden, wenn der Grund der Zuwendung dieser Vorteile ausschließlich im bestehenden Dienstverhältnis des Steuerpflichtigen liegt (vgl. VwGH 18.12.2014, 2012/15/0003, mwN). Sie sind daher grundsätzlich auch bei diesen steuerlich zu erfassen.
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