JudikaturVwGH

Ra 2022/12/0141 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2025

Es bestehen grundsätzlich keine Anhaltspunkte für eine planwidrige Regelungslücke der Hemmungstatbestände des § 69 BDG 1979 nach Ablauf einer zweijährigen Übertragungszeit (siehe VwGH 13.9.2017, Ra 2017/12/0081; 9.3.2020, Ra 2020/12/0001). Dieses Ergebnis wurde im Erkenntnis vom 4. September 2014, Ro 2014/12/0008, schon unter Zugrundelegung der innerstaatlichen Rechtslage und ohne dass es des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes bedürfte, erzielt. Weiters wurde in diesem Erkenntnis unter Hinweis ua. auf das Urteil des EuGH vom 22. November 2011, C-214/10, KHS AG, dargelegt, dass der Verfall eines Erholungsurlaubes nach Ablauf eines zweijährigen Übertragungszeitraumes, wiewohl keine Möglichkeit bestand, diesen Erholungsurlaub tatsächlich in Anspruch nehmen, nicht dem Unionsrecht widerspricht.

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