Ra 2022/08/0174 Rn. 6 6 – VwGH Rechtssatz
Die in § 2 BUAG genannte Betriebsart "Eisenverlegerbetriebe" ist in gewerberechtlicher Hinsicht vom Berechtigungsumfang des "Baumeisters" mitumfasst (vgl. VwGH 27.2.1991, 90/04/0085).
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