Ra 2022/07/0218 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Verschiebung fehlender Nachweise in das Überprüfungsverfahren ist nicht zulässig, denn das Überprüfungsverfahren dient nicht dazu, das im Verfahren zur Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung (teilweise) versäumte Ermittlungsverfahren nachzuholen (vgl. VwGH 21.10.1999, 99/07/0080).