3—VwGH Rechtssatz
14. März 2025
freien Verfügung des Gemeinschuldners entzogenen Vermögens ist dieser verfügungsunfähig und insoweit prozessunfähig. Vielmehr ist der Masseverwalter insofern gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners (vgl. etwa VwGH 6.12.2022, Ra 2022/07/0066, mwN). Ist aber der Masseverwalter allein verfügungsberechtigt über die Masse, kommt dem Gemeinschuldner in Verfahren betreffend die Verwertung der Masse (hier durch Übertragung der krankenanstaltenrechtlichen…