L523 2277349-1—BVwG Entscheidung
19. November 2024
…Gleichbleiben der tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Grundlagen keine weitere Entscheidung (nicht einmal eine gleichlautende) in dieser Sache ergehen. Diese Entscheidung wäre inhaltlich rechtswidrig (VwGH 22.03.2023, Ra2022/06/0321 mwN). Damit erweist sich die über die bereits rechtskräftig erfolgte Anordnung hinausgehende gegenständliche Anordnung im angefochtenen Bescheid als rechtswidrig und war der Spruch dementsprechend unter…