Rückverweise
Das Erfordernis eines Beschwerdepunktes als notwendiger Inhalt einer an ein Verwaltungsgericht gerichteten Beschwerde kommt nicht in Betracht (vgl. etwa VwGH 9.9.2015, Ro 2015/03/0032, mwN).
Grundstück die Merkmale der Öffentlichkeit (gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 NÖ Straßengesetz 1999) zukommen, nicht eingegriffen (vgl. VwGH 1. 2.2023, Ra 2022/06/0309).…
…2022, nämlich am 21. Juni 2022, somit nicht mehr Grundstückseigentümer. 12 Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 1. Februar 2023, Ra 2022/06/0309, im Hinblick auf die Dienstbarkeit des J. P. (dem dortigen Revisionswerber) bereits festgehalten, dass in die dingliche Berechtigung der Dienstbarkeit des Fahrens und Gehens…