JudikaturVwGH

Ro 2022/06/0005 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 2022

Mitbeteiligter im Verfahren über die Revision einer anderen Partei sein und Kostenersatz beanspruchen kann nicht, wer selbst mit Revision gegen dieselbe Entscheidung vorgegangen ist (vgl. etwa VwGH 23.4.2021, Ra 2019/06/0161 oder auch bereits 24.5.2012, 2009/03/0149, jeweils mwN).

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