Es ist nicht Aufgabe der Behörde im UVP-Verfahren, bei der Aufnahme von Auflagen in den Genehmigungsbescheid einem sachkundigen Projektwerber alle technischen Maßnahmen im Detail vorzuschreiben (vgl. VwGH 20.12.2016, Ro 2014/03/0035, Rn. 129).
Rückverweise