JudikaturVwGH

Ra 2022/02/0112 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2023

Angesichts des vom Beschuldigten in seiner Beschwerde gestellten Antrags auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und der ergänzenden Beweisaufnahme und Ermittlungen des VwG im Rahmen des Beschwerdeverfahrens verblieb kein Raum für das vom VwG nicht weiter begründete Absehen von der beantragten Verhandlung (vgl. VwGH 14.11.2018, Ra 2018/11/0199).

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