JudikaturVwGH

Ra 2022/02/0112 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2023

Die Absicht, sich einen Vorteil (nämlich Parkraum) zu verschaffen, ist für die Tatbestandsverwirklichung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 nicht erforderlich.

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