1—VwGH Rechtssatz
06. November 2025
Verfahrensmangels erübrigt. Das bedeutet aber nicht, dass im Anwendungsbereich des Art. 47 GRC in jedem Fall eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist (vgl. etwa VwGH 22.3.2022, Ra 2021/22/0239, mwN; vgl. dazu, dass der Anspruch einer Partei auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung kein absoluter ist, VwGH 9.8.2018, Ra 2018/22/0160, mwN, auch zur…