Rückverweise
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH hat (auch) das BVwG der Beurteilung der Lage im Herkunftsstaat die zum Entscheidungszeitpunkt aktuellen Länderberichte zugrunde zu legen. Bei instabilen und sich rasch ändernden Verhältnissen im Herkunftsstaat können auch zeitlich nicht lange zurückliegende Berichte ihre Aktualität bereits verloren haben (vgl. etwa VwGH 12.5.2021, Ra 2020/18/0275, mwN). Das ist auch im Verfahren über die Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes zu beachten, weil sich auch in diesem Verfahren die Beurteilung des BVwG auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung zu beziehen hat.