Ra 2021/15/0099 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe nach § 5 Abs. 2 NoVAG 1991 in den Fällen der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) erforderliche Feststellung des gemeinen Wertes des Kraftfahrzeuges ist ein Ergebnis der Beweiswürdigung des BFG (vgl. VwGH 29.9.2020, Ra 2020/16/0134).