Rückverweise
Auch Miteigentumsgemeinschaften können Unternehmer (iSd UStG 1994) sein, wenn sie als solche nach außen in Erscheinung treten und Leistungen erbringen (etwa Hausgemeinschaften, wenn die Vermietung in ihrem Namen erfolgt). Umsatzsteuerlich stellt die Gemeinschaft von Vermietern als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt dar (vgl. z.B. VwGH 24.5.2007, 2007/15/0110; 19.9.2007, 2007/13/0061; 30.9.2015, Ra 2014/15/0024, je mwN).