Ra 2021/13/0082 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 ist nur möglich, wenn sich die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse - in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht - geändert haben (vgl. dazu etwa VwGH 17.5.2023, Ra 2022/13/0096, mwN).