Ra 2021/12/0065 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 19 Abs. 4 Z 1 PG 1965 ist der Versorgungsbezug des früheren Ehegatten - abgesehen von der Ergänzungszulage - nach obenhin mit dem Unterhaltsanspruch begrenzt, den der frühere Ehegatte gegen den verstorbenen Beamten an dessen Sterbetag gehabt hat (vgl. etwa VwGH 9.9.2016, Ra 2016/12/0087; 22.2.2011, 2010/12/0027).