JudikaturVwGH

Ra 2021/08/0127 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2022

Nach § 1 Abs. 4 DLSG 2006 sind neben Sonderzahlungen auch Urlaubsersatzleistungen für die Entgeltgrenze - die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG - nicht zu berücksichtigen. Damit in Zusammenhalt steht, dass nach § 2 Abs. 3 DLSG 2006 das Entgelt neben dem entsprechend der jeweiligen Arbeitszeit gebührenden Stundenlohn auch eine Abgeltung für nicht verbrauchten Urlaub nach § 10 UrlaubsG 1976 und die aliquoten Sonderzahlungen zu enthalten hat. Entgegen dem sonst nach § 7 UrlaubsG 1976 bestehenden Verbot, Urlaub in Geld abzulösen, ist im DLSG 2006 somit die Abgeltung des Urlaubsanspruches durch das Arbeitsentgelt vorgesehen. Es liegt somit hinsichtlich der Urlaubsersatzleistung eine Sonderregelung vor (vgl. idS OGH 27.6.2013, 8 ObA 32/13h), die die dem DLSG 2006 unterliegenden Arbeitsverhältnisse, bei denen aufgrund ihrer Kürze die Konsumation von Urlaub nicht vorgesehen ist, von anderen Dienstverhältnissen unterscheidet.

Rückverweise