Ra 2021/04/0102 2 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Bei Vorliegen eines unbehebbaren Mangels ist das Angebot von der Auftraggeberin ohne Verbesserungsverfahren auszuscheiden (vgl. VwGH 27.2.2019, Ra 2017/04/0054, Rn. 15, mwN).
Vorlage des Nachweises) verbessert werden, wenn das Fehlen der Bescheinigung in der bestandfest gewordenen Ausschreibung als unbehebbarer Mangel festgelegt worden ist (vgl. etwa VwGH 1.8.2022, Ra 2021/04/0102, Rn. 13, mwN).…