Rückverweise
Eine Vielzahl zur Last gelegter Verwaltungsübertretungen (insbesondere betreffend die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gemäß § 52 lit a Z 10a StVO 1960) innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums lässt die Schlussfolgerung zu, an der Gesetzestreue des Sachverständigen und damit an seiner Vertrauenswürdigkeit nach § 2 Abs. 2 Z 1 lit. e SDG 1975 zu zweifeln (vgl. z.B. VwGH 28.6.2017, Ra 2017/03/0066, mwN). Das gilt ebenfalls für die Erstellung eines Gutachtens unter Berufung auf die Eigenschaft als allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger außerhalb des Gebietes, für welches der Sachverständige bestellt ist (vgl. VwGH 23.3.1999, 96/19/1229, mwN).