13 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wenn die vor dem VwG belangte Behörde einen Antrag gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung. Mit einer meritorischen Entscheidung würde die Sache des Beschwerdeverfahrens überschritten werden (vgl. VwGH 1.9.2017, Ra 2016/03/0055, mwN).