JudikaturVwGH

Ra 2021/02/0158 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 2021

Der Umstand allein, dass im Spruch des Straferkenntnisses ein unrichtiger Tatort genannt wurde, rechtfertigt noch nicht die Einstellung des Verfahrens (vgl. VwGH 20.5.2015, Ra 2014/09/0033).

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