Rückverweise
Der Umstand allein, dass im Spruch des Straferkenntnisses ein unrichtiger Tatort genannt wurde, rechtfertigt noch nicht die Einstellung des Verfahrens (vgl. VwGH 20.5.2015, Ra 2014/09/0033).
…einen allenfalls fehlerhaften Spruch im behördlichen Straferkenntnis richtig zu stellen oder zu ergänzen (vgl. VwGH 21.6.2024, Ra 2022/02/0188, mwN; 15.10.2021, Ra 2021/02/0158, mwN). 16 Da im Straferkenntnis der belangten Behörde nicht nur die nachgefahrene Strecke mit genauen ONr. bezeichnet, sondern zusätzlich auch der Anhalteort genannt waren, ist…