Ra 2021/01/0042 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft und die Erstreckung der Verleihung sind als jeweils rechtlich selbständige Entscheidungen anzusehen und gesondert je für sich zu beurteilen (vgl. VwGH 20.6.2017, Ra 2017/01/0122, Rn. 21). Dies gilt auch für Bescheide über die Wiederaufnahme des Verleihungsverfahrens sowie der einzelnen Erstreckungsverfahren.