Ra 2020/15/0020 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
§ 18 Abs. 2 KStG 1988 normiert, dass für das einzelne Wirtschaftsgut der Preis zu ermitteln ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.