JudikaturVwGH

Ro 2020/15/0017 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2022

(Negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können auch vorliegen, bevor Mieteinnahmen erzielt werden, selbst wenn die Erzielung von Mieteinnahmen gänzlich ausbleibt.

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