Ro 2020/12/0017 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Würdigung, ob treue Dienste im Sinn von § 20c GehG 1956 geleistet wurden, ist - unter Berücksichtigung der dabei gebotenen Gesamtbetrachtung und der bereits bestehenden Leitlinien der Judikatur des VwGH - eine einzelfallhezogene (vgl. VwGH 3.10.2018, Ra 2017/12/0087).