Ra 2020/07/0112 2 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Ob sich eine konkrete Neuregulierung tatsächlich auch im Rahmen des iSd. § 12 Stmk EinforstungsLG 1983 nachgewiesenen Ausmaßes von Nutzungsrechten und Gegenleistungen bewegt, ist in der Regel eine Frage des Einzelfalles.
stützt, ist sie jedoch auch darauf beschränkt, im Verfahren die Beachtung der aus dem Unionsumweltrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen (vgl. je mwN VwGH 30.6.2022, Ra 2019/07/0112, Rn. 20, sowie VwGH 25.3.2023, Ra 2021/10/0139: nicht auch Verstöße gegen - bloß - nationales Umweltrecht).…