Ra 2020/06/0139 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung betrifft einen zivilrechtlichen Anspruch im Sinn des Art. 6 MRK ("civil right"), weshalb eine Prüfung der Relevanz der Unterlassung einer mündlichen Verhandlung nicht vorzunehmen ist (vgl. etwa VwGH 4.12.2020, Ra 2020/05/0157, mwN).