Rückverweise
Die Frage der Bewilligungsvoraussetzungen des § 13 Abs. 2 lit. e Krnt BauO 1996 bzw. des Verkehrskonzeptes für das geplante Bauvorhaben ist im Katalog der subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte gemäß § 23 Abs. 4 iVm § 23 Abs. 3 lit. b bis g leg. cit. nicht enthalten.