Bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 2 lit. d Satz 2 des Textlichen Bebauungsplanes Villach 2014 (vgl. dazu etwa VwGH 14.8.2020, Ro 2020/06/0006) sind Überdachungen und Einhausungen ua. von Tiefgaragenzu- und -abfahrten in die Berechnung der Geschoßflächenzahl nicht einzubeziehen.
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