Ra 2020/04/0020 1 – Vwgh Rechtssatz
Ein behebbarer Mangel stellt keine (materielle) nachträgliche Änderung des Angebots dar, vielmehr bleibt dieses materiell (seinem Inhalt nach) unverändert (vgl. VwGH 12.5.2011, 2008/04/0087, mwN).
…nennen, ohne auf konkrete Abweichungen von dieser Rechtsprechung hinzuweisen (vgl. VwGH 13.12.2024, Ra 2024/10/0165, 0166; 3.10.2024, Ra 2023/10/0020; 16.11.2023, Ra 2022/10/0146). 19 Eine derartige Darlegung enthält das wiedergegebene Zulässigkeitsvorbringen das jene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, von der abgewichen worden sein soll, nicht erwähnt…
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