Ra 2020/03/0067 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Laut der Zustellverfügung wurde der verfahrensgegenständliche Bescheid zwar auch an den Jagdausschuss zugestellt, diesem kommt jedoch keine Rechtspersönlichkeit zu, weshalb eine derartige Zustellung auch keine rechtliche Wirkung entfalten kann (vgl. VwGH 6.9.2005, 2002/03/0193, 0194, mwN).