Ro 2020/02/0005 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Nichtverhinderung des Aufenthalts Jugendlicher (und selbstgesperrter Personen) in einer Betriebsstätte umfasst notwendiger Weise auch den (nicht verhinderten) Zutritt zu dieser (vgl. VwGH 25.6.2020, Ra 2020/02/0046-0047; VwGH 22.7.2019, Ra 2019/02/0107-0108).