JudikaturVwGH

Ra 2019/22/0048 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 2023

Die Voraussetzungen für den "Familiennachzug" sind nicht mehr erfüllt, wenn die Ehe geschieden worden, folglich die Eigenschaft als Familienangehöriger iSd § 2 Abs. 1 Z 9 NAG 2005 nicht mehr gegeben und daher die diesbezügliche besondere Erteilungsvoraussetzung nicht erfüllt ist. Gemäß § 27 Abs. 1 NAG 2005 steht jedoch auch in einem solchen Fall ein verselbständigtes Aufenthaltsrecht zu, wenn kein Erteilungshindernis gemäß § 11 Abs. 1 NAG 2005 vorliegt und die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 11 Abs. 2 NAG 2005 erfüllt sind (vgl. VwGH 28.7.2021, Ra 2019/22/0025).

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