Der mit zehn Jahren mit ihren Eltern eingereisten Minderjährigen kann ein fremdenrechtliches Fehlverhalten (Erzwingung eines längerfristigen Aufenthalts durch Stellung unbegründeter Anträge auf internationalen Schutz) nicht in dem Maß angelastet werden wie ihren Eltern (vgl. VfGH 7.10.2014, U 2459/2012). Auch dem Umstand des Entstehens des schützenswerten Privatlebens während unsicheren Aufenthalts (§ 9 Abs. 2 Z 8 BFA-VG 2014) kommt bei Minderjährigen, die ihre Eltern nach Österreich begleitet haben, nicht der gleiche Stellenwert zu wie bei den Eltern (vgl. VwGH 25.4.2019, Ra 2018/22/0251).
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