Es gibt kein allgemeines Recht "auf nur einmalige Besteuerung desselben Sachverhaltes" oder abstrakte Rechte auf Einhaltung von Verfahrensvorschriften oder auf ein gesetzmäßiges oder auf ein ordnungsgemäßes Verfahren (VwGH 10.9.2019, Ro 2019/16/0009).
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