Rückverweise
Der Gegenbeweis iSd § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 ist (jedenfalls) als erbracht anzusehen, wenn das Fahrzeug weitaus überwiegend nicht in Österreich verwendet wird (vgl. VwGH 28.10.2009, 2008/15/0276, VwSlg 8485/F, sowie VwGH 16.6.2021, Ra 2018/16/0171).